Bulgarien hat Unternehmen und Privatleuten (nicht nur) aus steuerlicher Sicht einiges zu bieten.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, von den vielfältigen Vorteilen Gebrauch zu machen und in Deutschland und Bulgarien alles richtig zu regeln.
In Übersicht gilt:
- Zehn Prozent einheitlicher Ertragsteuersatz bei Einkommensteuer und Körperschaftsteuer unabhängig von der Höhe des Gewinns;
- Großzügiger Betriebsausgabenabzug;
- Niedrige Sozialversicherungsbeiträge: Für Arbeitgeber beträgt die Gesamtbelastung der Arbeitgeberanteile 17,8 %;
- Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige: 5 % Definitivbesteuerung für Dividenden, 10 % Definitivlohnbesteuerung;
- Für Angehörige ausländischer Sozialversicherungssysteme keine Sozialversicherungspflicht;
- Gerichtliche Registrierung und Zuteilung einer Steuernummer in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Beantragung;
- Mindeststammkapital für die Gründung: 1 Lew;
- Keine Beschränkungen bei der Entlassung von Arbeitnehmern durch besondere Rechtfertigungsgründe;
- Niedrige operative Unternehmenskosten.