Steuerberatung Bulgarien

Steuerparadies Bulgarien

Bulgarien hat Unternehmen und Privatleuten (nicht nur) aus steuerlicher Sicht einiges zu bieten.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, von den vielfältigen Vorteilen Gebrauch zu machen und in Deutschland und Bulgarien alles richtig zu regeln.


In Übersicht gilt:

  • Zehn Prozent einheitlicher Ertragsteuersatz  bei Einkommensteuer und Körperschaftsteuer unabhängig von der Höhe des Gewinns;
  • Großzügiger Betriebsausgabenabzug;                 
  • Niedrige Sozialversicherungsbeiträge: Für Arbeitgeber beträgt die Gesamtbelastung der Arbeitgeberanteile 17,8 %;
  • Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige:  5 % Definitivbesteuerung für Dividenden, 10 % Definitivlohnbesteuerung;
  • Für Angehörige ausländischer Sozialversicherungssysteme keine Sozialversicherungspflicht;
  • Gerichtliche Registrierung und Zuteilung einer Steuernummer in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Beantragung;
  • Mindeststammkapital für die Gründung: 1 Lew;
  • Keine Beschränkungen bei der Entlassung von Arbeitnehmern durch besondere Rechtfertigungsgründe;
  • Niedrige operative Unternehmenskosten.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie in allen steuerlichen und rechtlichen Fragen zu Bulgarien in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern vor Ort und unterstützen die operative Abwicklung gegenüber dem Fiskus und sonstigen Dritten.

Firmengründung in Bulgarien

Die niedrigen Ertragsteuersätze machen Bulgarien als Standort für Unternehmensholdings, Produktionsbetriebe, und für Unternehmen, die geistiges Eigentum wie Marken, Gebrauchsmuster, Lizenzen oder sonstiges intellektuelles Eigentum halten, und auch Onlinevertriebe attraktiv. Darüber hinaus bietet sich wegen der niedrigen Sozialversicherungsbeiträge auch eine Entsendung bulgarischer Facharbeiter in das europäische Ausland an. Wegen der niedrigen Beiträge werden Wettbewerbsvorteile gegenüber Marktkonkurrenten auf legaler Basis erreicht.

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Ferienimmobilie in Bulgarien

Das Land hat sehr viele schnell erreichbare Attraktionen zu bieten.
 Beispielsweise seien hier die Skigebiete rund um die Hauptstadt Sofia oder die Schwarzmeerküste genannt. Noch können dort Ferienimmobilien zu für unser Verständnis sehr niedrigen Preisen erworben werden. Rechtssicherheit in der Eigentumsfrage kann gewährleistet werden.
 Die laufende Besteuerung geschieht anhand der um 10 % für pauschale Werbungskosten verminderten Mieteinnahmen mit dem Ertragsteuertarif von 10 %. Die Selbstnutzung wird nicht besteuert, ebenso nicht der Spekulationsgewinn.

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Das bulgarische Steuerrecht im Überblick

Investitionen in Bulgarien sind nicht nur wegen der niedrigen Personalkosten für Investoren interessant, sondern auch aufgrund des bulgarischen Steuersystems. So besteht im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer ein einheitlicher Steuersatz von 10 % (Flat Tax Rate), wobei für bestimmte Unternehmen, wie beispielsweise Schifffahrtsunternehmen und Unternehmen aus der Glückspiel- und Wettbranche, ein besonderer Steuersatz gilt.

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Steuern sparen in Bulgarien - das Umfeld

Bulgarien benötigt für die weitere Entwicklung seiner Infrastruktur ausländisches Kapital. Dafür ist die getroffene Grundsatzentscheidung essentiell wichtig. Obwohl das Land landschaftlich, kulturell und von seiner Lebensart, vor allem im Bereich der großen Städte und insbesondere in seiner Metropole Sofia, viel zu bieten hat, wäre ohne Anreiz in der Steuergesetzgebung dieser Kapitalzufluss aus dem Ausland nicht möglich. In seiner bisherigen Entwicklung ist Bulgarien ohne nennenswerte Schulden ausgekommen. Damit ist zumindest für überschaubare Zeit nicht mit einem Paradigmenwechsel der Regierung zu rechnen.

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